Platzordnung

MODELLFLUGPLATZ BETRIEBSORDNUNG (MFBO)
der Modellfluggruppe Feistritz/Gail
Vers. 3.0 – 08.10.2023 inklusive Anlagen

Genehmigter Betrieb: Betrieb von UAS bis zu einer Abflugmasse von 100 kg.
Geltungsbereich: Bereich innerhalb des Modellfluggeländes der
Modellfluggruppe Feistritz/Gail gemäß Anhang 1.
Radius 500m um den Bezugspunkt:
46° 35‘ 03,58‘‘ N 13° 34’ 46,23‘‘ E
Flugverbotszone innerhalb der Koordinaten:
46° 35‘ 01,07‘‘ N 13° 34’ 23,11‘‘ E
46° 35‘ 02,00‘‘ N 13° 34’ 27,10‘‘ E
46° 34‘ 57,25‘‘ N 13° 34’ 28,64‘‘ E
46° 34‘ 54,06‘‘ N 13° 34’ 27,45‘‘ E
Maximale Flughöhe: 250 müG (Meter über Grund)
Betriebszeiten: BCMT bis ECET
Befristung: Die Genehmigung gilt bis einschließlich 31.03.2028.

Download Modellflugplatz Betriebsordnung (MBO) PDF

Nachtrag vom 10.Juli 2023 Jetflug-Regelungen

    1. Die Anzahl der erlaubten Jetflüge pro Woche und Pilot ist auf 6 begrenzt.

   2.  Es ist nicht gestattet, Jetflüge direkt hintereinander durchzuführen, um längere Ruhephasen zwischen den Flügen zu gewährleisten.

    3. Es werden keine weiteren Jetflugpiloten in den Verein aufgenommen.

   4.  Eine Liste der bestehenden Jetflugpiloten liegt dem Vorstand vor.

   5.  Der Flugbereich für Jetflüge erstreckt sich nicht über das Biotop Life Gail hinaus, außer beim Landeanflug.

   6.  Bei Jetflügen im Bereich des Biotop Life Gail ist ein Flugbeobachter erforderlich, der besondere Rücksicht auf die dortigen Besucher nimmt.

   7.  Gastflugpiloten ist es nicht gestattet, Jetflüge durchzuführen außer bei Vereins-Veranstaltungen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen zu respektieren und einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen behält sich der Vorstand das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

B E S C H E I D
Über den Antrag der Modellfluggruppe (MFG) Feistritz/Gail vom 25.01.2022 (eingelangt am
26.01.2022, zuletzt ergänzt am 13.02.2022) auf Ausstellung einer Genehmigung für den UASBetrieb
im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen ergeht von der Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (im Folgenden „Austro
Control GmbH“) als zuständiger Behörde folgender Spruch:

Download PDF

 

BESCHEID

Über den Antrag der Modellfluggruppe Feistritz/Gail vom 23.09.2023 (eingelangt am 02.10.2023,
zuletzt ergänzt am 08.01.2024) auf Ausstellung einer Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen
von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen ergeht von der Austro Control Österreichische
Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (im Folgenden „Austro Control GmbH“) als
zuständiger Behörde

Download PDF

RICHTLINIEN FÜR DEN BETRIEB VON UAS

nach der EU-VO 947 / 2019 – Artikel 16

Die in diesem Dokument enthaltenen Richtlinien stellen dar, wie UAS der europäischen und österreichischen Rechtsvorschriften für die Luftfahrt betrieben werden.

Download PDF